Völkerrecht
Im Herbst 1946 verkündete der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg im Hauptkriegsverbrecherprozess seine Urteile. Der Prozess war in mehrfacher Hinsicht wegweisend: Erstmals wurden einzelne Personen für ihr Handeln zur völkerrechtlichen Verantwortung gezogen. Zudem gingen die Anklagepunkte – unter anderem „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – als „Nürnberger Prinzipien“ ins Völkerrecht ein.
Der Anspruch, der damals formuliert wurde, steht heute im harten Gegensatz zur Realität der internationalen Politik. Aufgrund der Vetoposition der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats werden mitunter auch klarste Völkerrechtsverstöße nicht geahndet. Dass völkerrechtliche Normen von realpolitischen Interessen überdeckt werden, ist indes nichts Neues – neu ist, mit welcher Offenheit das teilweise geschieht.